Sprachstandserhebung

      • Sprachstandserhebungen

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        Im Februar und März 2027 finden an unserer Schule wieder die verpflichtenden Sprachstandserhebungen statt. Grundsätzlich müssen alle Kinder daran teilnehmen, die zwischen dem 01.10.2021 und 30.09.2022 geboren wurden, es sei denn, sie sind davon befreit worden. Die Erklärung zur Befreiung von der Sprachstandserhebung sollte uns bis spätestens 30.01.2027 vorliegen.  Alle Kinder ohne Befreiung haben möglicherweise einen Förderbedarf in der deutschen Sprache und werden zu einem Test eingeladen. Dazu werden von der Schule gesondert Informationen weitergegeben.

         

        Auf der Seite des Kultusministeriums finden Sie hierzu weitere Informationen:

        Informationen vom Kultusministerium